Aufgaben

Im Wesentlichen stellt der Elternbeirat ein Bindeglied zwischen Eltern sowie der Kita – Leitung dar. Zusätzlich herrscht Kontakt zum Träger der Einrichtung. Manchmal sind die Elternvertreter auch für einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Kindergartens verantwortlich.

 

Je nach Organisation des Elternbeirats treffen sich die Vertreter in regelmäßigen Abständen,

um verschiedenste Themen die von Bedeutung sind zu besprechen.

 

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:

 

-          Anhörungs – und Informationsrecht

-          Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung

-          Spendenverwendung

-          Rechenschaftsbericht

 

-          Die Interessen der Eltern zu vertreten.

-          Den Eltern Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen.

-          Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.

-          Mitwirkung an Festen im Jahreskreis.

-          Erziehungsarbeit unterstützen:

1.    Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung      und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.

2.    In seiner Unterstützungsfunktion kann der Elternbeirat Verständnis für die Erziehungsziele bei den Eltern wecken.