Abmeldung/Kündigung

Der Schülerhort läuft mit dem Ende der 4. Klasse automatisch aus. Es bedarf keiner Kündigung. 

Sollten Sie dennoch einen Betreuungsplatz kündigen oder die Buchungszeiten reduzieren müssen, haben Sie eine Frist von 8 Wochen zum Monatsende einzuhalten.

Die letzte Möglichkeit ist der 31. Mai, denn der Monat August kann nicht gekündigt werden.

Außerdem kann der Träger den Vertrag mit Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Eltern anzuhören.